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Wienhoff 20300 T PTW

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160.000 €

zzgl. 19% MwSt. , 190.400 € brutto
Standort
26899 Rhede / Brual, Deutschland
Transportangebot an Wunschort anfragen
MwSt. ausweisbar
Zustand Gebraucht
Anbieterstatus Gewerblich
Baujahr 2022
Unsere Finanzierungsempfehlung
Finanzieren Sie Ihre Maschine Wienhoff 20300 T PTW über den traktorpool Partner GEFA BANK für:
z.B.: 2.658 € / Monat*
Gefa Logo
*Gilt für gewerbliche Kunden
Bauart Pumptankwagen
Anhängung unten
Behältervolumen 19300 l
Bereifung 800/65R32
Inserats-Nr. 8386810
Interne Referenznummer 69873

Weitere Beschreibung

Bereifung: 800/65R32
Füllmenge: 19300
Verteiler: Schleppschuh

Schlepperbezeichnung und Ausführung:
Obenanhängung: 900mm u.k. Ringöse.
Untenanhängung: 650mm o.k. Kugel.
Antriebszapfen an der Gelenkwelle sollte 1 3/8 Zoll 6 Teilig sein.
Dadurch wird eine schnelle Ersatzteilbeschaffung gewährleistet.
Anforderungen an die Schlepperkonfiguratiom gem. beiliegenden Datenblatt.
 
Anbaugeräte
Alle Anbaugeräte müssen zur mechanischen, hydraulischen und elektrischen Anpassung rechtzeitig angeliefert werden oder ein aussagekräftiges Datenblatt (keine Universalanleitung) rechtzeitig (10 Wochen vor Bestellungstermin) zusenden.
 
Güllewagen Typ 20.300 T PTW Profi Line. besch. FV Güllewagen mit innen Beschichtung und außen Lackierung.
6,20m Zylinder,
6mm Wandstärke, 2,00 Tank durchmesser, 3 " geschweißte Schwallbleche"
im Tank und Mannlochdeckel parralel zum hinteren Deckel
Behälter mit Flüssigkeitsverschiebung zur Stützlastoptimierung.
Farbe Tank: RAL 6009 tannengrün
Farbe Fahrwerk / Kleinteile: RAL 9005 tiefschwarz
Farbe Felgen: RAL 9005 tiefschwarz
 
Sicherheitsventil
 
Einfache Tank Be- und Entlüftung
mit verz.6" Rohr durch den Tank geführt
 
Zweite Tank Be- und Entlüftung hinten für FV (Nur bei Can-Bus)
mit verz.6" Rohr durch den Tank geführt
 
Füllstandszeiger Schwimmerdurchmesser 220mm vorne im Tank für Can-Bus
 
8" mech. Schieber vorne in der Druckleitung zum Umpumpen.
- mit 6" Schiebr und Schnellkuppler
 
8" Saugstutzen red. auf 6" mit hydr. Schieber und Schnellkuppler vorne links
 
8" Saugstutzen red. auf 6" mit hydr. Schiber und Schnellkuppler vorne links zusätzlich und vorne rechts.
 
6" hydr. Schieber hinten mit M-Stück
(Vorbereitung für Prallteller/Breitverteiler)
- mechanisch
- elektrisch
- hydraulisch
DW
 
6" mech. Schieber mit Schnellkuppler
direkt aus dem Tank
zum absaugen
Position: hinten links
 
14 to. Gigant Luftfederung, Tandem, Kabelzwangslenkung, 150er BPW Achse, Spur. 2225mm, RDR Vorb. AgroTurn
(Aufpreis zu Boggy Fahrwerk mit Nachlauflenkung)
 
Tiefer Schwerpunkt: Achsen oberhalb der Federung Radkasten über beide Achsen
Effektivvolumen: ca. 19300 ltr.
 
Räder: 800/65 R 32 Mitas Agriterra 04
(Mehrpreis zu 30,5")
ET +30
 
Hydro-pneum. geferderte Untenanhängung 1700, K80 mit hydr. Stützfuß
K80 mit großem Flansch 4 to.
 
2-Kreis Druckluftbremse 4 to.
 
40 km/h Ausrüstung, mit Einzelradabdeckung Kunststoff SA Einzelradabdeckung,
- 40 km/h TÜV- Gutachten
- Warntafeln und Begrenzungsleuchten
- Unterfahrschutz mit LKW-Beleuchtung
- Beleuchtung komplett in LED
 
LED Arbeitsscheinwerfer vorne Position:
- 1 mal vorne seitlch links am Tank
- 1 mal vorne setlich rechts am Tank
Über WieTaCon / sonst Schalter
 
LED Arbeitsscheinwerfer hinten Position:
1 mal hinten links seitlich am Tank
1 mal hinten rechts seitlich am Tank
Über WieTaCon / sonst Schalter
 
Vogelsang Drehkolbenpumpe VX 186/390Q - 9000L/min
Injection System mit Hydrostat
hydr. geregelte Drehkolbenpumpe über 1000 U/min.
Getriebe
hydrostatische Pumpe
geregelter Ölkühler inkl. beidseitige 001.08.0070_Abdeckung Ölkühler
Öltank 80 Liter
Zapfwelle Bondioli Pavesi BG9
 
Steinfangkasten mit Türöffnung und Vorbereitung für den RotaCut M 10.000.
 
Überwachungseinheit Druckseite
Druckmanometerauf Druckseite mit Membranuhr
 
Überwachungseinheit Saugseite
Unterdruckmanometer an der Saugseite mit Membranuhr.
Mit 8" Kontrollkappe auf der Pumpensaugseite
Ablaßhähne an der Pumpensau- und Druckseite
 
Eingangsplatte (Grundbeschaffung)
über das Schlepper LS-Hydrauliksystem
Druckfilter vor dem Steuerblock!!
Gestänge aus-/ einklappen 1 W NG 06
Gestänge hoch/ runter 1 DW NG 06
Gestänge Entriegelung 1 EW NG 06
Gestänge Verteiler 1 EW NG 10
RotaCut 1 DW NG 10
füllen/ausbringen 1 DW NG 06
saugen/spülen 1 DW NG 06
Zwangslenkung 1 3- Wege Stromregelventil
Teilbreite links 1 DW NG 06
Teilbreite rechts 1 DW NG 06
Flüssigkeitsverschiebung 1 EW NG 06
RDA 1 EW NG 06
CFC 12m 1 5/2 Wege e-pneum
CFC 9m 1 5/2 Wege e-pneum
CFC Fahrgassen 1 5/2 Wege e-pneum
 
WieTaCon Pro Screen Touch 12 - Grundfunktion
- Saugen und Ausbringung Start/Stop
- Füllstandsvorwahl über Drehpoti
- autom. Endabschaltung mit Nachsaugung
- Umschaltung Verteiler High/Low
- Umschaltung Verteiler links/rechts
- Displaysperre bei Straßenfahrt
- Diagnosemenü für Ein-/ Ausgänge
- Timermenü für autom. Abläufe
- Zähler für Betriebsstunden + weiteres
- Fasszähler
- Geschwindigkeitserfassung an der Achse
- dimmbares Display + Tastenbeleuchtung
- USB-Schnittstelle
- Notausschalter
 
Zusatzbedienbox Saugen / Spülen / Rotacut L+R
Saugen/Spülen
RotoCut: "blind"
Position: unten links und rechts
Zusätzlich 001.09.0002_Kabellasche zur Kabelführung
 
Kamera Rosho
Anzeige auf Can-Bus-Terminal, mit Magnetfuß
 
CAN-Variante 3 / Einfach angelenkter Andockarm
Externe Bedienung für:
Saugen Start-Stop
Andockarm -Belüftung und Entriegelung
Andockarm Heben/Senken
Hubwerk Auf/Ab
Gestängeentriegelung + Gestänge Autoklappen (optional)
Vorgewendemanagement
Ausbringung Start-Stop
Teilbreite links- rechts
 
ISO-Bus: Variante AUX/N
Zur Zuweisung der ISO-Bus fähigen Taster und Joysticks am Schlepper
 
ISO-Bus: Variante TC GEO
Zur Möglichkeit der Ausbringung nach Applikationskarten
Zur Möglichkeit der Dokumentation der berarbeiteten Flächen
 
Umschaltautomatik: von "Saugen" auf "Umspülen" bei Fass voll.
Sensor an der Schwimmeranzeige.
 
Druckleitung oberhalb des Tanks mit 8" 3-Wegehahn inkl. Schmierstellenverlegung nach unten.
 
RDA Automatik Fass 2-Achser
mit Schraubenkompressor, Hydraulik, Drehdurchführung, Schläuchen,
Elektrische Ventilsteuerung ohne Bediengerät inkl. Erweiterung der E-Hydraulik
 
RDA Steuerung WieTaCon 14/1 oder 12.1
Softwareintegration
 
Hubwerk Vorbereitung Modell 2018
Bestehend aus:
207660_Anbaurahmen
- mechanische Vorbereitung
- elektrische Vorbereitung inkl.
- Halterung zur Zusatzbedienung
- hydraulische Vorbereitung
 
Wienhof- Zentralschmieranlage für Tandem-Güllewagen, ohne weitere Anbauten
 
Neigungsanzeige
Anzeige zur optimalen Beladeposition von Tankwagen im hügeligem Gelände
 
Werkzeug und Staukasten: B=580, H=400, T=450 mm, mit Schloss
incl. Anbau der Halterung
 
Vogelsank BlackBird 15m
- Arbeistbreite 15m
- 2 Verteiler Vogelsang ECQ
- Schlauchabstand 25cm
- Schlauchdurchmesser DN 40
- Zuleitung Verteiler DN 125
- Warntafeln und Beleuchtung
- 2 Stützräder
- Fangvorrichtung
- T Stück mit Zuleitung bis Hinterrahmen, inkl. Vorb. Streukopf
- TBS manuell
- Adapter Aufnahmepunkte
- komplett montiert am Wienhoff Güllewagen
 
Teilbreitenschaltung links und rechts
DW Plattenschieber
 
Vogelsang Comfort Flow Control
auf 12m Arbeitsbreite
 
Vogelsang Comfort Flow Control
auf 9m Arbeitsbreite
 
Vogelsang Comfort Flow Control Fahrgassen 2mal 3 Stück
 
autom. Gestängesteuerung / Vogelsang über Endschalter

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AGRO Trucks GmbH
49808 Lingen (Ems)
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Hans Wittrock GmbH Landtechnik
Dorfstraße 38
26899 Rhede-Brual
Deutschland
Wir sprechen: Deutsch
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Ansprechpartner Herr Tammo Siefkes

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Impressum
Hans Wittrock GmbH Landtechnik
Dorfstraße 38
D-26899 Rhede/ Brual
Tel.: 04964/91600
Fax: 04964/916060
email: info@wittrock-landtechnik.de

Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Bernhard Wittrock
Amtsgericht Osnabrück HRB 121256
Ust.-Id.-Nr. DE 811 287 760
St.-Nr. 53/200/23363

Bankverbindungen:
Emsländische Volksbank eG
(BLZ 266 614 94)
Konto-Nr. 851 4300 600
Rabobank Bellingwolde
Konto-Nr. 3066 55 357

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hans Wittrock GmbH

I. ALLGEMEINES
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit den Käufern unserer Waren abschließen. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.

II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis -, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiterübernehmen wir keine Gewähr.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen wie Konstruktions- oder Formänderungen oder Abweichungen im Farbton, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, bei der Auftragserfassung, in Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

III. LIEFERUNG
1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 2. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Vertrages in Frage stellen können sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

IV. VERSAND UND VERPACKUNG
1. Der Versand der Ware erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Ware auf unsere Veranlassung durch Dritte zugestellt wird; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Zufuhrkosten zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
2. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unseremErmessen. Wir übernehmen keine Garantie für den kostengünstigsten Versand.
3. Erfolgt der Versand mit Mehrwegverpackungen, so ist der Käufer verpflichtet, die Mehrwegverpackung nach erfolgter Lieferung frachtfrei zu rückzusenden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht in angemessener Frist nach, sind wir berechtigt dem Käufer die Mehrwegverpackung zu Selbstkosten in Rechnung zustellen.

V. PREISE
1. Für die Preise der bestellten Ware gelten unsere Preislisten. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk. Die Preise verstehen sich in unserer Hauswährung (EUR), sofern keine andere Bezeichnung getroffen ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Preisberichtigungen aufgrund von offensichtlichen Irrtümern auf Rechnungen und Preislisten bleiben vorbehalten.

VI. GEWÄHRLEISTUNGEN UNDGARANTIE
Wir leisten für Lieferungen und Dienstleistungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich des Abschnittes X. – Gewähr wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
2. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung und Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Das Recht auf Minderung des Kaufpreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer X. dieser Bedingungen.
3. Unsere Äußerungen, Äußerungen des Herstellers und seiner Gehilfen, insbesonderein der Werbung oder bei der Kennzeichnung für bestimmte Eigenschaften sowie im Rahmen der Verkaufsgespräche sind unverbindlich, es sei denn, wir haben die Richtigkeit dieser Angaben garantiert.
4. Eigenschaftsbeschreibungen, insbesondere im Rahmen von Vertragsverhandlungen, Prospektangaben und Werbeaussagen, gelten nicht als Garantie, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet.
5. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Anwender oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten (wenn diese vom Hersteller verpflichtet werden), normale Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische und / elektrische / elektronische / mechanische / oder hydraulische Einflüsse etc. entstanden sind.

VII. VERJÄHRUNG
1. Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten, ab dem Datum der Rechnung über das gelieferte Teil. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
2. Auch bei einem berechtigten Anspruch des Käufers gegen uns aus § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmens) ist der Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist. Übersteigt der Wert der Sicherung die gesamten Forderungen von uns an den Käufer um mehr als 10 %, ist der Käufer berechtigt, insoweit Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl zu verlangen. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung unserer Ansprüche.
2. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Der Käufer garantiert uns insoweit ein freies Zugangsrecht zu seinen Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

IX. ZAHLUNGEN
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Nachweis eines höheren Schadensbleibt uns jedoch vorbehalten.
2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Rechnungen vollständig beglichen sind. Bei Verrechnung von Gutschriften sind Rechnungsbeträge nur dann skontier fähig, wenn auch unsere Gutschriften rückskontiert werden.
3. Zahlungen werden unabhängig von eventuellen Zahlungsbestimmungen des Käufers gemäß § 366, 367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
4. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, eine Entschädigung von 10 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

X. HAFTUNG UND EINREDEBESCHRÄNKUNG
1. Beim Fehlen garantierter Eigenschaften haften wir für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstehen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nicht.
2. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
3. Die Haftung ist für jeden Fall beschränkt auf den Betrag, der der Summe unserer Betriebshaftpflichtversicherung entspricht.

XI. ZURÜCKBEHALTUNG UND AUFRECHNUNG
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers sind ausgeschlossen, es sei den n die Ansprüche sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

XII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
1. Alle gegenseitigen Verpflichtungen aus unseren Verkäufen sind in Brual zu erfüllen. Gerichtsstand ist für beide das Amtsgericht Papenburg oder das Landgericht Osnabrück. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Gerichtssitz im Ausland hat.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen in das Ausland.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
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