Traktor Führerschein und Versicherung – Das braucht der Traktorfahrer

Wer einen Traktor fahren möchte, ganz gleich ob beruflich oder in seiner Freizeit, benötigt hierfür einen Traktor Führerschein. Dabei wird in zwei Klassen unterschieden: L und T. Alle wichtigen Infos rund um den Traktor Führerschein haben wir in unserem Ratgeber auf einen Blick zusammengefasst:

1. Traktor fahren ohne Führerschein?

Den Schlepper ohne Traktor Führerschein zu fahren, ist im Regelfall nicht erlaubt.
Die einzige Ausnahme besteht darin, dass ein Traktor ausschließlich auf Privatgrundstücken von einem Fahrer ohne Führerschein bewegt werden darf, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Zusätzlich ist dafür die Erlaubnis des Grundstückseigentümers von Nöten.

2. Der Traktor Führerschein

Das Mindestalter ist abhängig von der maximalen Höchstgeschwindigkeit des Traktors.
Liegt diese bei maximal 40 km/h, darf der Führerschein ab 16 erworben werden. Fährt der Traktor schneller als 40 km/h und bis maximal 60 km/h, muss der Fahrer 18 Jahre alt sein.

Sobald der Traktor Führerschein T erworben ist, sind gleichzeitig die Klassen AM (Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) und L (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h) mit eingetragen.

Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 erhalten beim Umtausch ihres Führerscheins die Klasse T nur, wenn sie nachweislich eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben.

Traktor fahren mit 15

Da das Mindestalter für den Traktor Führerschein bei 16 liegt, ist das Traktor Fahren mit 15 nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Allerdings wird diese nur in den seltensten Fällen erteilt und ist mit Kosten verbunden.

3. Die Traktor Führerschein Klassen L und T

Traktor Führerschein L

Landmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, können bereits von Jugendlichen im Alter von 16 Jahren auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Der Führerschein der Klasse L gilt:

  • für alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren), die eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten,
  • sowie selbstfahrende Stapler, Futtermischwagen oder andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
  • und für Kombinationen aus dieses Fahrzeugen, beispielsweise ein Traktor mit Anhänger, wenn sie mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.

Zugmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h aufweisen, dürfen nur von Fahrern bewegt werden, die 18 Jahre oder älter sind.

Generell gilt, dass mit einem PKW Führerschein der Klasse B auch sämtliche Zugmaschinen gefahren werden dürfen, die unter die Führerscheinklasse L fallen.

Traktor Führerschein T

Der Führerschein der Klasse T kann ebenfalls ab 16 erworben werden, jedoch dürfen Zugmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h aufweisen erst dann bewegt werden, wenn der Fahrer das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Mit dem Führerschein der Klasse T dürfen:

  • schnellere Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h gefahren werden,
  • jeweils auch mit Anhängern und einem zulässigen Gesamtgewicht von 40t.
  • Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit oder ohne Anhänger, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge gilt die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

3. Die Traktor Führerschein Klassen L und T

Traktor Führerschein L

Landmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, können bereits von Jugendlichen im Alter von 16 Jahren auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Der Führerschein der Klasse L gilt:

1. für alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren), die eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten,

2. sowie selbstfahrende Stapler, Futtermischwagen oder andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h

3. und für Kombinationen aus dieses Fahrzeugen, beispielsweise ein Traktor mit Anhänger, wenn sie mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.

Zugmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h aufweisen, dürfen nur von Fahrern bewegt werden, die 18 Jahre oder älter sind.

Generell gilt, dass mit einem PKW Führerschein der Klasse B auch sämtliche Zugmaschinen gefahren werden dürfen, die unter die Führerscheinklasse L fallen.

Traktor Führerschein T

Der Führerschein der Klasse T kann ebenfalls ab 16 erworben werden, jedoch dürfen Zugmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h aufweisen erst dann bewegt werden, wenn der Fahrer das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Mit dem Führerschein der Klasse T dürfen:

1. schnellere Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h gefahren werden,

2. jeweils auch mit Anhängern und einem zulässigen Gesamtgewicht von 40t.

3. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit oder ohne Anhänger, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge gilt die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

4. Welche Maschinen darf ich mit dem Traktor Führerschein fahren?

  • Maschinen, die ausschließlich für den Land- und forstwirtschaftlichen Zweck konstruiert sind und dort eingesetzt werden.
  • Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h unterliegen.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, die einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h unterliegen.
  • Anhänger dürfen angekoppelt werden.

4. Welche Maschinen darf ich mit dem Traktor Führerschein fahren?

1. Maschinen, die ausschließlich für den Land- und forstwirtschaftlichen Zweck konstruiert sind und dort eingesetzt werden.

2. Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h unterliegen.

3. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, die einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h unterliegen.

4. Anhänger dürfen angekoppelt werden.

5. Traktor Führerschein - Kosten & Aufwand

Führerschein Kosten können aufgrund regionaler Unterschiede variieren, zudem spielt die gewählte Fahrschule eine Rolle und die Anzahl der praktischen Fahrstunden, die von den Fähigkeiten und der Auffassungsgabe eines jeden einzelnen Schülers abhängen.

Für den Traktor Führerschein L wird nur eine theoretische Ausbildung und keine Praxisprüfung benötigt. In der Regel sind das 12 Stunden Theorie Grundstoff und 2 Stunden Theorieunterricht für Zusatzstoff.
Der Traktor Führerschein T hält im Regelfall 12 Doppelstunden Grundstoff bereit, sowie 6 Stunden Zusatzstoff Klasse T. Ist bereits ein Führerschein vorhanden, reduziert sich diese Zahl.

Zum Abschluss des Führerscheins der Klasse L muss nur eine Theorieprüfung bestanden werden, während bei der Fahrerlaubnisklasse T eine bestandene Theorie- und eine bestandene Praxisprüfung von Nöten sind. Wer die Prüfung einmal bestanden hat, muss seinen Führerschein jedoch nicht noch einmal erneuern – sowohl L als auch T sind unbegrenzt gültig.

6. Wo darf der Traktor fahren?

Hier spielt die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer jeden Zugmaschine die entscheidende Rolle.

  • Solange die Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h liegt, darf ein Traktor nur auf den Bundesstraßen fahren, die gleichzeitig keine Kraftfahrstraßen sind. Diese dürfen, ebenso wie Autobahnen, nur von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h befahren werden.
  • Ist der Traktor schneller als 60 km/h, können allerdings seine Maße für zusätzliche Einschränkungen im Straßenverkehr sorgen. Sobald der Schlepper (auch in Verbindung mit Ladung auf einem angehangenen Anhänger) eine Höhe von 4 Metern sowie eine Breite von 2,55 Meter überschreitet, ist es ihm nicht erlaubt, auf Kraftfahrstraßen zu fahren.
  • Zusätzlich hierzu gilt, dass mehrspurige Zugmaschinen, die eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten können, mit einem gut sichtbaren Geschwindigkeitsschild ausgezeichnet werden müssen.

Mit dem Führerschein der Klasse T und L darf nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden, wenn ein land- oder forstwirtschaftliche Zweck erfüllt wird.


Dieser beinhaltet:

  • Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obst- und Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie der Natur- und Umweltschutz
  • Einsatz in Kommunen wie Park-, Garten-, Böschungs-, und Friedhofspflege oder Winterdienst
  • Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeiten sowie Nachbarschaftshilfe
  • Der Betrieb einer Werkstatt mit Wartung, Prüfung und Probefahrt der Maschinen

 

6. Wo darf der Traktor fahren?

Hier spielt die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer jeden Zugmaschine die entscheidende Rolle.

1. Solange die Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h liegt, darf ein Traktor nur auf den Bundesstraßen fahren, die gleichzeitig keine Kraftfahrstraßen sind. Diese dürfen, ebenso wie Autobahnen, nur von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h befahren werden.

2. Ist der Traktor schneller als 60 km/h, können allerdings seine Maße für zusätzliche Einschränkungen im Straßenverkehr sorgen. Sobald der Schlepper (auch in Verbindung mit Ladung auf einem angehangenen Anhänger) eine Höhe von 4 Metern sowie eine Breite von 2,55 Meter überschreitet, ist es ihm nicht erlaubt, auf Kraftfahrstraßen zu fahren.

3. Zusätzlich hierzu gilt, dass mehrspurige Zugmaschinen, die eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten können, mit einem gut sichtbaren Geschwindigkeitsschild ausgezeichnet werden müssen.

Mit dem Führerschein der Klasse T und L darf nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden, wenn ein land- oder forstwirtschaftliche Zweck erfüllt wird.


Dieser beinhaltet:

  • Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obst- und Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie der Natur- und Umweltschutz
  • Einsatz in Kommunen wie Park-, Garten-, Böschungs-, und Friedhofspflege oder Winterdienst
  • Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeiten sowie Nachbarschaftshilfe
  • Der Betrieb einer Werkstatt mit Wartung, Prüfung und Probefahrt der Maschinen
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    7. Die Versicherung

    Eine Versicherungspflicht für Traktoren besteht dann, wenn diese im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Das heißt, wird ein Traktor ausschließlich innerhalb der Grenzen eines privaten Grundstücks bewegt, ist die Versicherung des Fahrzeuges optional.
    Bei der am häufigsten vertretenden Traktor-Versicherung handelt es sich, einfach ausgedrückt, um eine Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Gemäß des Pflichtversicherungsgesetz muss mindestens eine Haftpflichtversicherung für den Traktor vorliegen. Die Versicherung setzt sich daher aus Basis- und Sonderleistungen zusammen.

    Bei den Basisleistungen handelt es sich voranging um eine Haftpflichtversicherung, die einerseits für Schäden haftet, die durch Unfälle entstehen, andererseits jedoch auch für Schäden durch äußere Umwelteinflüsse. Auch die Absicherung für Schäden aus technischen Gründen ist hierin enthalten.
    Die Sonderleistungen hingegen sind vergleichbar mit der Kaskoversicherung und variieren je nach Ausstattung, Einsatzgebiet und Leistung des Traktors. Hier gilt, dass je nach Ausstattung des Traktors nicht unbedingt eine Vollkasko-Versicherung notwendig ist. So benötigt beispielsweise ein Traktor ohne Fahrerkabine keine Kasko-Versicherung für Glasschäden, da überhaupt keine Glasflächen vorhanden sind. Die Sonderleistungen sollten also gut auf das eigene Traktormodell abgestimmt werden.

    Neben den gewählten Sonderleistungen sind die letztendlichen Kosten der Versicherung von weiteren zusätzlichen Faktoren abhängig, wie unter anderem Traktormodell, Baujahr und Zustand des Fahrzeuges. Auch Verkehrswidrigkeiten und Unfälle aus der Vergangenheit des Fahrers nehmen Einfluss auf die Höhe der Versicherungskosten. Ein weiterer Aspekt der Kosten gründet sich in einem eventuellen Schadensfreiheitrabatt, denn je länger ein Fahrer unfallfrei unterwegs ist, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.